Produktbeobachtungshaftung

Die Haftung eines Herstellers hört nicht auf, wenn das Produkt das Werktor verlässt. Vielmehr muss der Hersteller sein Produkt beobachten, was der Markt mit dem Produkt macht. Hier gibt es zwei Unterfallgruppen

a)      aktive Produktbeobachtung

b)      passive Produktbeobachtung.

Bei der passiven Produktbeobachtung müssen die eingehenden Informationen aus Reklamationen, Mängelrügen, Beschwerden, Rückmeldungen der Kundenberater gesammelt werden. Wenn sich aus den Informationen eine signifikante Häufung ergibt, die auf einen Produktfehler schließen lässt, muss ein Entscheiderkreis zusammengeholt werden, der vorher personell festzulegen ist. Der Entscheiderkreis muss dann entscheiden, ob ein Produktrückruf, eine Produktwarnung offen oder verdeckt erfolgen soll. Eine Änderung des Produktes ist zu veranlassen. Auf jeden Fall müssen aus den eingehenden Meldungen Konsequenzen gezogen werden. Es muss gehandelt werden. Meist muss auch hier dann ein Recall-Management vorbereitet sein, wie es neuerdings auch vom Geräte- und Produktsicherheitsgesetz gefordert wird. Aus diesem Gesetz heraus wird auch ein Beschwerdebuch gefordert, in dem die eingehenden Reklamationen zusammengestellt werden müssen.

Bei sensiblen Produkten genügt es nicht, auf eingehende Meldungen zu warten. Man muss sich die Meldung auf dem Markt selber besorgen, indem man Fachkongresse besucht, Fachzeitschriften liest, Konkurrenzprodukte auseinandernimmt und schaut, wie andere die Sicherheitsprobleme bewältigt haben. Man muss also vielmehr tun als bei der passiven Produktbeobachtung. Aus der aktiven Produktbeobachtung müssen nur schnellere und größere Informationen herangezogen werden als bei der passiven Produktbeobachtung. Die Folgeaktivitäten wie Entscheiderkreis, Recall-Management etc. sind identisch.