Fabrikationsfehlerhaftung

Das konstruierte Produkt wird in der Fabrikation gefertigt. Hier gibt es zumeist nur wenige Fehlerquellen, die zu einem Produktfehler führen, so dass ein Produkt mit einem Fehler behaftet in den Verkehr gebracht wird. Daher sind die entsprechenden Pflichten in der Konstruktion reduziert. Der Produzent muss die Konstruktion darauf hinweisen, dass für die Praxis nicht geeignete Fertigungs- bzw. Prüfverfahren vorliegen und muss sein Know-how aus der Fertigung nutzen, um die vorgelegten Fertigungsunterlagen aus der Konstruktion nochmals zu bewerten, ob er diese Unterlagen entsprechend umsetzen kann.